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LADEN AN DER HAUSHALTSSTECKDOSE MIT DEM FLEXIBLE FAST CHARGER LADEKABEL.
Mit dem Flexible Fast Charger Ladekabel, das serienmäßig im Lieferumfang Ihres vollelektrischen MINI enthalten ist, können Sie direkt vor Ihrer Haustür oder zwischendurch bei der Arbeit aufladen. Dafür brauchen Sie nur eine herkömmliche Haushaltssteckdose.
~12h
80% geladen an der Haushaltssteckdose
Sie haben eine Industriesteckdose in der Garage oder planen die Anschaffung einer NewMotion Ladestation? Mit beiden Varianten ist Ihr MINI bereits nach 2,5 Stunden fast vollständig geladen. Für den Anschluss an die Industriesteckdose brauchen Sie nur einen zusätzlichen Adapter, den Ihnen Ihr MINI Partner gerne für Sie bestellt oder den Sie nachträglich im Shop erwerben können.
~2,5 h
80% geladen an der Industriesteckdose oder Ladestation
Mit dem Flexible Fast Charger Ladekabel verbinden Sie Ihren MINI im Handumdrehen mit der Ladesäule. Einstecken, aufladen und im Anschluss einfach bargeldlos mit Ihrer MINI Charging Card bezahlen.
~35 min
80% geladen an der DC- oder IONITY-Ladesäule, ca. 3h an der AC-Ladesäule
Mit Ihrem elektrischen Fahrzeug leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Treibhausgasminderung (THG) – und das wird belohnt. Als MINI Electric Fahrer/in können Sie profitieren und sich Jahr für Jahr eine Prämie sichern. Entdecken Sie jetzt wie, mit der Step by Step Anleitung von MINI.
MINI COOPER SE: FAST FACTS.
DER VOLLELEKTRISCHE MINI COOPER SE 3-TÜRER
203-233 KM
Elektrische Reichweite (WLTP)
2,5 STUNDEN
80% Ladestand, zuhause an Ihrer NewMotion Home Advanced 2.1 Ladestation (11 kW, Wechselstrom)
35 MINUTEN
80% Ladestand, unterwegs an der Schnellladesäule (50 kW, Gleichstrom**)
LADEKABEL & CHARGING CARD in Grundausstattung enthalten
- Ladevorgang in der App kontrollieren (Ladezustand, Reichweite, Ladedauer)
- Ladezeiten und Klimatisierung planen - Ladehistorie einsehen
- Ladeoptimierte Routenplanung
- Zugriff auf den Fahrzeugstatus (Türen ver-/entriegeln)
- Direkter Zugang zu Ihrem MINI Partner Erfahren Sie mehr über die praktischen Funktionen der MINI App.
Laden Sie die MINI App jetzt kostenlos auf Ihr iPhone oder Android Smartphone und bleiben Sie mit Ihrem MINI überall in Verbindung.
JETZT BIS ZU 9.000 EUR UMWELTBONUS* SICHERN.
*Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR Die Förderung beträgt bei Zulassung eines MINI Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“).
Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines MINI Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 3.600 EUR (inkl. „Innovationsprämie“).
Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).
Die Förderung wird bis zu einem maximalen Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs von 65.000 EUR gewährt. Überschreitet der Netto-Listenpreis des Basisfahrzeugs diesen Betrag, gibt es keine Förderung.
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller. Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.
** Der MINI Cooper SE darf nicht mit Kabeln, die länger als 30m sind, geladen werden.
HINWEIS Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis des neuen WLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren NEFZ und WLTP finden Sie unter www.mini.de/wltp sowie eine Vergleichstabelle zum Kraftstoffverbrauch, den CO2-Emissionen und dem Stromverbrauch aller aktuellen MINI Modelle unter www.mini.de/de_DE/home/footer/wltp.html. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem 'Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen' entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.